Verfahrensbeistandschaft
Die Stimme des Kindes im gerichtlichen Verfahren
In familiengerichtlichen Verfahren, in denen es um die Belange von Kindern geht – etwa bei Sorge- oder Umgangsrechtsfragen – bestellt das Gericht dem Kind eine eigene Interessenvertretung: den Verfahrensbeistand. Oft auch als „Anwalt des Kindes" bezeichnet, ist es meine Aufgabe, das Wohl des Kindes festzustellen und dessen individuellen Bedürfnissen im gerichtlichen Prozess Geltung zu bringen.

Ich fungiere dabei als Brücke zwischen der Lebenswelt des Kindes und der juristischen Entscheidungsebene, begleite das Kind durch das Verfahren und nehme an den entscheidenden Gerichtsterminen teil.
Vermittlung und einvernehmliche Lösungen
Mein gesetzlicher Auftrag geht über die reine Berichterstattung hinaus: Wo immer es möglich und im Sinne des Kindeswohls sinnvoll ist, wirke ich aktiv darauf hin, zwischen den Eltern zu vermitteln. Eine gemeinsam getragene Regelung der Eltern ist für die Entwicklung des Kindes fast immer die stabilste Basis.
Absolute Unabhängigkeit und Neutralität
Absolute Neutralität gegenüber allen beteiligten Erwachsenen und Institutionen ist mein höchstes Gebot. Ich arbeite vollständig weisungsungebunden. Auch wenn ich auf eine fundierte neunjährige Erfahrung im ASD zurückblicke, besteht heute keinerlei organisatorische Verbindung zu dieser oder anderen Behörden.
Strikte Rollentrennung
Keine private Beauftragung: Als Verfahrensbeiständin bin ich für Privatpersonen, Eltern oder Rechtsanwälte nicht direkt „buchbar" – meine Bestellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Familiengericht.
Ausschluss von Folgeberatungen: Um meine Neutralität zu wahren, kann ich Familien, für die ich gerichtlich als Verfahrensbeiständin bestellt bin oder war, nicht in meine private systemische Beratung aufnehmen. Diese ethische Abgrenzung ist die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arbeit und eine klare, unabhängige Stimme für das Kind.
Für Gerichte im Kreis Ahrweiler und angrenzend
In meine Arbeit im Kreis Ahrweiler und Umgebung bringe ich über 20 Jahre Praxiserfahrung im sozialen Sektor ein. Wenn ich vom Gericht für Ihr Kind bestellt wurde, nehme ich zeitnah Kontakt zu Ihnen auf, um den weiteren Ablauf zu besprechen und eine verlässliche, unabhängige Konstante für Ihr Kind zu sein.
